Preise

Alle Preise beinhalten die "Konus-Gästekarte", die unter anderem die kostenlose Nutzung praktisch aller "Öffentlicher Verkehrsmittel" in unserer Region beinhaltet.

  • Preis für 1 oder 2  Personen:
    55,00 Euro pro Einheit/Nacht
  • Preis für 3 Personen:
    66,00 Euro pro Einheit/Nacht
  • Preis 4 Personen:
    77,00 Euro pro Einheit/Nacht

 

alle Preise inklusive: Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung

Preise zzgl. Kurtaxe (zur Zeit pro Person ab 16 Jahren 1,40 EUR pro Tag).

 

Zuschläge/Ermäßigungen:

  • Zuschlag für Kurzaufenthalt: 10,00 EUR pro Einheit (1 Nacht)
  • Zuschlag für Kurzaufenthalt:   5,00 EUR pro  Einheit (2-3 Nächte)
  • Ihr Vierbeiner wohnt bei uns kostenfrei. 

Fragen Sie gerne nach unseren Pauschalangeboten.


Haben Sie darüber hinaus Wünsche oder Fragen?

Sprechen Sie uns einfach an


Vertragsbedingungen

Wie bei jeder vertraglichen Geschäftsbeziehung handelt es sich auch beim Anmieten eines Zimmers oder einer Ferienwohnung um einen Vertrag, der von beiden Vertragspartnern eingehalten werden muss. Wir legen bei jedem Abschluss eines solchen "Gastgebervertrages" die allgemein übliche deutsche Hotelordnung des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zugrunde.

  1. Auszug aus der deutschen Hotelordnung des DEHOGA
  2. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  4. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  5. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
  6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Gerne senden wir Ihnen ein entsprechendes Formular zu.
  • Der Gastwirt (Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfall zu vermeiden.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertragliche Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.
  • Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.